1. Allgemeines
1.1. Diese AGB gelten für Verträge über die Eintrittsberechtigung zur Veranstaltung „Festival Playground“ inklusive Unterkunft (nachfolgend „FP-Veranstaltung“) zwischen der Veranstalterin, der Höme - Für Festivals GmbH c/o Bildau & Bussmann, Gerichtstrasse 23, 13347 Berlin, (nachfolgend auch: „Höme“, „Veranstalterin“oder „wir/uns“) und den Teilnehmern der FP-Veranstaltung (nachfolgend „Teilnehmerin“), welche über die die Webseite https://www.festivalplayground.com/ (die „Webseite“) geschlossen werden können („FP-Tickets“). Im Folgenden wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit grundsätzlich die weibliche Form „Teilnehmerin“ verwendet. Diese Bezeichnungen sowie ggf. in der männlichen Form gehaltene Personenbezeichnungen beziehen sich jeweils auf Personen allen Geschlechts.
1.2. Die FP-Veranstaltung findet in Einrichtungen der Center Parcs Bungalowpark Nordseeküste GmbH (nachfolgend „Center-Park“)statt. Center-Park wird nicht Vertragspartner der Teilnehmerin.
1.3. Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen der Teilnehmerin werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Höme ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
1.4. Für Zwecke dieser AGB, (i) ist ein Verbraucher jede natürliche Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB) und (ii) ist ein „Unternehmer“ eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oderselbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Abs. 1 BGB).
2. Angebote, Vertragsschluss
2.1. Angebote von Höme sind stets freibleibend. Verträge über FP-Tickets kommen erst durch schriftliche Bestätigung seitens Höme zustande. Für mögliche Falschangaben auf der Webseite
https://www.festivalplayground.com/
2.2. Beim Bestellvorgang zu den FP-Tickets können über die Bearbeitungsfunktion noch etwaige Eingabefehler erkannt und korrigiert werden, bevor die Teilnehmerin die endgültige verbindliche Bestellung durch den Bestell-Button über unsere Webseite aufgibt.
2.3. Die rechtsverbindliche Vereinbarung über den Kauf des FP-Tickets ist erst geschlossen, wenn wir der Teilnehmerin eine Annahmeerklärung an die von dieser angegebenen per E-Mail-Adresse versenden. Maßgeblich für den Inhalt des Vertrages über die FP-Tickets ist diese schriftliche Reservierungsbestätigung der Höme - Für Festivals GmbH. Wir behalten uns das Recht vor, Ihren Auftrag nicht anzunehmen.
2.4. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit der Teilnehmerin (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von Höme maßgebend.
3. Preise und Zahlungsbedingungen für die Festivaltickets, Rücktritt
3.1. Die jeweils gültigen, auf der Webseite veröffentlichten Preise für die FP-Tickets gelten pro Person unter gesonderter Ausweisung der gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei etwaigen separat durchgeführten Buchungen wie z.B. Upgrades, oder Änderungen von bestehenden Buchungen, wird eine Bearbeitungspauschale i.H.v. 10,00 €(inkl. USt.) fällig. Der Teilnehmerin bleibt der Nachweis gestattet, dass der Veranstalterin gar kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden als die Pauschale von 10,00 € (inkl. USt.) entstanden ist.
3.2. Die Zahlung ist je nach Veranstaltung und Bestellmodalität per Kreditkarte (Visa, Mastercard, American Express, Discover, Diners Club, JCB), per Sofortüberweisung oder PayPal möglich. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist gesondert ausgewiesen. Der Gesamtpreis der Bestellung inklusive Umsatzsteuer und Gebühren ist bei den Zahlarten Kreditkarte, Sofortüberweisung und PayPal nach Vertragsabschluss sofort zur Zahlung fällig. Bei Auswahl der Zahlungsart Kreditkarte via Stripe erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister StripePayments Europe Ltd., 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin,Irland. Stripe behält sich vor, eine Bonitätsprüfung durchzuführen und diese Zahlungsart bei negativer Bonitätsprüfung abzulehnen. Bei Auswahl der Zahlungsart „SOFORT“ erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister SOFORT GmbH, Theresienhöhe 12, 80339 München. Bei Auswahl einer von PayPal angebotenen Zahlungsart erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg, unter Geltung der PayPal-Nutzungsbedingungen, einsehbar unterhttps://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full oder - falls derKunde nicht über ein PayPal-Konto verfügt – unter Geltung der Bedingungen für Zahlungen ohne PayPal-Konto, einsehbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/privacywax-full.
3.3. Höme ist berechtigt, von dem Buchungsvertrag über das FP-Ticket zuzutreten, ohne dass einer Mahnung bedarf, wenn der Rechnungsbetrag über das FP-Ticket nicht innerhalb von zwei Wochen nach der erfolgten Buchung vollständig bei Höme auf dem angegeben Konto eingegangen ist. Für Buchungen, die innerhalb von 14 Tagen vor der FP-Veranstaltung erfolgen, besteht dieses Rücktrittsrecht bis zum Tag der FP-Veranstaltung.
3.4. Die Teilnehmerin kann jederzeit vor dem Veranstaltungsbeginn der FP-Veranstaltung von dem Buchungsvertrag über das FP-Ticket zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Höme in Textform per E-Mail an „info@hoemepage.com" zu erklären.
3.5. Tritt die Teilnehmerin gemäß Ziffer 3.4 zurück, gelten folgende Entschädigungspauschalen: Bei Rücktrittserklärung - bis zum 30. Tag vor Veranstaltungsbeginn des FP: 25%,vom 29. bis 15. Tag vor Veranstaltungsbeginn des FP: 60%,vom 14. bis 3. Tag vor Veranstaltungsbeginn des FP: 80%,ab dem 2. Tag vor Reisebeginn bis zum Tag des Veranstaltungsbeginns des FP: 95%. Maßgebend ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei Höme.
3.6. Der Teilnehmerin bleibt in allen Fällen der Nachweis gestattet, dass die der Veranstalterin zustehende angemessene Entschädigung wesentlich geringer ist als die von uns geforderte Pauschale.
3.7. Höme behält sich vor, anstelle der vorstehenden Entschädigungspauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit sie nachweisen kann, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Entschädigungspauschale entstanden sind. In diesem Fall sind wir verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was wir durch anderweitige Verwendung der Leistungen erwerben, konkret zu beziffern und zu begründen.
3.8. Richtet sich die Höhe des Preises nach der Belegungszahl bei der Unterbringung (Doppelzimmer, Apartment etc.) und tritt einer der von der Teilnehmerin mit angemeldeten Teilnehmer vom Vertrag zurück, berechnet sich der Preis für die verbleibenden Teilnehmer entsprechend der reduzierten Belegungszahl neu.
3.9. Bis einen Tag vor Beginn der FP-Veranstaltung kann sich die Teilnehmerin durch eine andere Person ersetzen lassen; der Änderungswusch ist schriftlich zu richten an: info@hoemepage.com. Vertragspartner und Schuldner für das FP-Ticket und die Bearbeitungsgebühr ist die die ursprüngliche Teilnehmerin. Eine Änderung der zugangsberechtigten Person und eine Neuausstellung des Tickets setzt voraus, dass die Ersatzperson die AGB für den Besuch der FP-Veranstaltung akzeptiert. Die Veranstalterin kann dem Eintritt der Ersatzperson widersprechen.
4. Umfang der FP-Tickets , Zugangsberechtigung, Tausch der Reservierungsbestätigung
Das per E-Mail übermittelte FP-Ticket stellt, nach Eingang des gesamten Rechnungsbetrages, die Einlassberechtigung für die FP-Veranstaltung inklusive der Nutzungsberechtigung für die gewählte Unterkunft und eine Reservierungsbestätigung dar und muss vor Ort gegen ein Teilnehmerinnenbändchen getauscht werden.
5. Umgang mit der FP-Tickets
Das FP-Ticket ist nach ihrer Entwertung bzw. dem Umtausch in ein Teilnehmerinnenbändchen nicht mehr übertragbar. Ein gewerblicher Weiterverkauf der FP-Tickets ist nicht gestattet. FP-Tickets dürfen nicht zu einem höheren Preis zuzüglich nachgewiesener Gebühren, die beim Erwerb der FP-Tickets berechnet worden sind, privat veräußert werden. Schließlich ist eine Verwendung der FP-Tickets zu Verlosungszwecken und/oder zur Durchführung von Gewinnspielen ausdrücklich untersagt. Ein Verstoß gegen diese Bedingungen führt zum entschädigungslosen Verlust der Zutrittsberechtigung zum FP, d.h. das FP-Ticket verliert in diesem Fall seine Gültigkeit und Höme ist zum Einzug dieses FP-Ticket ohne Erstattung der Anschaffungskosten berechtigt. Bei Verlust des Kaufbelegs oder des Teilnehmerinnenarmbändchens, den Höme nicht zu vertreten hat, erfolgt kein Ersatz und keine Erstattung der an Höme für das FP-Ticket gezahlten Vergütung.
6. Kapazität der Veranstaltungsflächen des FP
Die maximale Besucherkapazität der einzelnen Veranstaltungsflächen der FP-Veranstaltung ist aus Sicherheitsgründen begrenzt und wird vom Ordnungspersonal kontrolliert. Sollte der zeitlich begrenzte Zutritt zu einzelnen Veranstaltungsflächen aus Sicherheitsgründen nicht gewährt werden können, dann berechtigt dies nicht zur Reduktion der Rechnungssumme für das FP-Ticket.
7. Programmänderungen
Höme ist frei darin, Programmänderungen der FP-Veranstaltung vorzunehmen. Höme bemüht sich im Falle der Absage einzelner Programmpunkte um entsprechenden Ersatz; Ansprüche der Teilnehmerin wegen der Absage oder Wechsel einzelner Programmpunkte bestehen nicht.
8. Bild- und Tonaufzeichnungen
8.1. In den Veranstaltungsstätten der FP-Veranstaltung sind nur Kleinbildkameras und Handys mit Kamerafunktion zugelassen. Nicht erlaubt ist die Mitnahme von Spiegelreflexkameras, Kameras mit Zoomobjektiven oder mit Videofunktion jeglicher Art. Videokameras und Audio-Aufzeichnungsgeräte aller Art, wie Tonbandgeräte, MP3-Rekorder und Diktiergeräte, sind ebenfalls untersagt. Die Veranstalterin kann der Teilnehmerin den Eintritt in die Veranstaltungsstätte verweigern, sofern dieTeilnehmerin nicht bereit ist, die Geräte am Eingang abzugeben. Eine Verpflichtung der Veranstalterin zur Verwahrung der Gegenstände besteht nicht.
8.2. Sämtliche Rechte an Ton- und Bildtonaufnahmen der Veranstaltung liegen zum Zwecke einer kommerziellen Verwertung ausschließlich bei der Veranstalterin. Niemand darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Veranstalterin entsprechende Aufnahmen zu kommerziellen Zwecken aufzeichnen, senden und/oder öffentlich zugänglich machen. Das beinhaltet insbesondere auch die Verbreitung derartiger Aufnahmen direkt über das Internet.
9. Verwertung von Ton- und Bildaufnahmen
Die Teilnehmerin stimmt zu, dass die Veranstaltung durch Foto- Film-und Tonaufnahmen aufgezeichnet oder im Live-Stream verbreitet wird. Die Teilnehmerin überträgt Höme kostenfrei das ausschließliche, inhaltlich, zeitlich und örtlich unbeschränkte Recht, das Foto- Film- und Tonmaterial in allen erdenklichen Medien und Nutzungsarten, auch für kommerzielle bzw. werbliche Zwecke, zeitlich und räumlich unbegrenzt, sowohl selbst zu verwenden als auch an Dritte weitergeben und veröffentlichen zu dürfen. Dem Teilnehmer bleibt das Recht vorbehalten, gegenüber Höme schriftlich zu erklären, dass sie/er nicht mit der Aufzeichnung der Foto- Film- und Tonaufnahmen oder der Verbreitung im Live-Stream einverstanden ist.
10. Ausschluss von Teilnehmerinnen
Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere dann, wenn eine Teilnehmerin auf dem Veranstaltungsgelände Straftaten (z.B. Körperverletzung, Diebstahl, Drogenhandel) begeht oder Feuerwerkskörper abbrennt, ist die Veranstalterin berechtigt, die Teilnehmerin von der FP-Veranstaltung auszuschließen. Macht die Veranstalterin von ihrem Ausschlussrecht Gebrauch, so verliert das FP-Ticket bzw. das Teilnehmerinnenarmbändchen ihre/seine Gültigkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen.
11. Hör- und Gesundheitsschäden
Die Veranstalterin haftet für Hör- und andere Gesundheitsschäden nur, wenn ihr und ihren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder eine Verkehrssicherungspflicht schuldhaft nicht erfüllt wurde. Eine unmittelbare Nähe des Gastes zu den Lautsprecher-Boxen ist zu vermeiden; entsprechende Absperrungen sind unbedingt zu beachten. Der Aufenthalt in unmittelbarer Nähe zu den Lautsprecher-Boxen oder jenseits von Absperrungen erfolgt auf eigene Gefahr des Gastes. Der Gebrauch von Ohrstöpseln wird insbesondere in der Nähe der Bühnen dringend empfohlen.
12. Verhaltensregeln und Unterkunft auf dem Gelände von Center Parcs
12.1. Beziehen und Verlassen der Unterkunft/ Leihgegenstände
Die Bestätigung und eine vollständig ausgefüllte Schlüsselquittung für die Unterkunft, stellt nach Eingang des gesamten Rechnungsbetrages für das FP-Ticket, die Einlassberechtigung für die Unterkunft dar. Die Schlüssel zu der Unterkunft so wie die Einlassberechtigungen sind zur Abholung an der Rezeption der Center Parcs Bungalowpark Nordseeküste GmbH zu Beginn der Veranstaltung hinterlegt. Das Apartment, der Bungalow oder das Hotelzimmer (nachfolgenddie „FP-Unterkunft“ genannt) wird für drei Übernachtungen ab Beginn der Veranstaltung überlassen. Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, die Belegung der Unterkünfte zu verändern und eine neue Unterkunft zuzuordnen, sofern der Bedarf bspw. durch technische Störungen, defekte an der Unterkunft oder Überbelegung einzelner Kategorien besteht. Am Anreisetag die FP-Unterkunft spätestens ab 16:00 Uhr bezogen werden. Schlüssel zu der FP-Unterkunft werden an der Rezeption gegen Schlüsselquittung ausgehändigt. Am Abreisetag ist die FP-Unterkunft bis 10:00 Uhr zur Verfügung zustellen und der Schlüssel am Empfang zurückzugeben. Die FP-Unterkunft wird mit vollständigem Inventar gemäß Inventarverzeichnis und einmaliger Wäscheausstattung überlassen. Das Inventar ist pfleglich zu behandeln. Während der Nutzungszeit an dem Objekt entstandene Schäden sind durch die nutzende Teilnehmerin ohne Verschuldensnachweis zum Selbstkostenpreis zu ersetzen. Bestellungen für Leihgegenstände werden unverbindlich entgegengenommen. Die Preise für Leihgegenstände ergeben sich aus den jeweils gültigen Preislisten. Einen Anspruch hierauf gibt es nicht. Das Mitbringen von Haustieren ist nicht gestattet. Ausnahmen können auf Anfrage bei einigen Apartmenttypen gemacht werden.
12.2. Hausordnung von Center Parcs / Rauchen
Die unterkunftsmietende Person und alle mitreisenden Personen sind verpflichtet, die in den jeweiligen Einrichtungen der Center Parcs Bungalowpark Nordseeküste GmbH geltenden Regelungen (Hausordnung, Parkordnung, Schwimmbadordnung etc.) einzuhalten. Diese können bei der Ankunft an der Rezeption erfragt werden und werden bei der Buchungsbestätigung mitgesandt. Durch deren Benutzung erkennen diese Teilnehmerinnen die für die Einrichtung ausgehängten Regeln als verbindlich an. Bei vertragswidrigem Gebrauch der FP-Unterkunft wie Untervermietung, Überbelegung, Störungen des Hausfriedens etc. kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der Veranstaltungsort der FP-Veranstaltung umfasst ausschließlich rauchfreie Anlagen, es sei denn, es handelt sich um ausgewiesene Raucherbereiche, in denen das Rauchen gestattet ist.
12.3. Verbotene Gegenstände in denVeranstaltungsstätten des FP
Beim Einlass zu den einzelnen Veranstaltungsstätten der FP-Veranstaltung findet aus Gründen der Sicherheit und Ordnung sowie der Müllvermeidung eine Sicherheitskontrolle durch den Ordnungsdienst statt. Das Mitbringen einiger Gegenstände (z. B. Waffen, Drogen etc.) ist untersagt. Die jeweils gültige Liste aller verbotenen Gegenstände ist auf der Webseite einsehbar.
Ruhestörungen durch musikalische Darbietungen im Rahmen des (offiziellen) Veranstaltungsprogramm an den dafür vorgesehenen Stellen sind möglich. Während der Veranstaltung gilt Nachtruhe in allen Unterkünften, Hotelzimmer und öffentlichen Wegen des gesamten Ferienparks zwischen 02:00 Uhr und 08:00 Uhr morgens. Ausgenommen hiervon sind die Veranstaltungsflächen im Rahmen des (offiziellen) Veranstaltungsprogramms. Eventuelle Nachtruhestörungen (z.B. durch andere Veranstaltungsgäste) berechtigen nicht zur Reduktion der Rechnungssumme.
12.5. Sicherheits- und Gesundheitskontrollen / Präventionsmaßnahmen Bezug auf die COVID-19-Pandemie und ähnlich ansteckende Krankheiten
Die Veranstalterin kann angemessene Sicherheits- und Gesundheitskontrollen sowie Präventionsmaßnahmen Bezug auf die COVID-19-Pandemie und ähnlich ansteckende Krankheiten vornehmen. Es gelten die Bestimmungen der nachstehenden Ziffern 16 und 17 entsprechend.
13. Haftung derVeranstalterin
13.1. Die vertragliche und gesetzliche Haftung der Veranstalterin für Schäden gleich welcher Art ist ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden, die die Veranstalterin vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat;- in Fällen von (leichter oder einfacher) Fahrlässigkeit der Veranstalterin für Schäden, die auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen; sowie - leichte oder einfach fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichtendurch die Veranstalterin. Wesentliche Vertragspflichten sind alle Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung dieTeilnehmerin regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
13.2. In den Fällen leichter oder einfachfahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der Veranstalterin – mit Ausnahme von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit –auf den vertragstypischen, für die Veranstalterin bei Abschluss des Vertrages oder Begehung der Pflichtwidrigkeit vorhersehbaren Schaden begrenzt.
13.3. Die Beteiligung an Sport- und anderen Freizeitaktivitäten liegt im selbstverantwortlichen Haftungskreis des Gastes.
13.4. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch für die Haftung der Veranstalterin für ihre Organe, Mitarbeiterschaft und Erfüllungsgehilfen sowie die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiterschaft und Erfüllungsgehilfen der Veranstalterin.
13.5. Die Veranstalterin haftet für Verlust oder Beschädigung der von der mietenden Person eingebrachten Sachen gemäß den gesetzlichen Regelungen der §§ 701 ff. BGB.
14. Absage, Abbruch oderVerlegung der Veranstaltung
14.1. Die FP-Veranstaltung kann abgesagt oder verlegt werden. Bitte informieren Sie sich deshalb rechtzeitig vor dem Reiseantritt auf unserer Webseite, ob die FP-Veranstaltung auch wie angedacht stattfindet.
14.2. Die Haftung der Veranstalterin bei Absage, Abbruch, Verschiebung oder sonstigen wesentlichen Änderungen der Veranstaltung beschränkt sich dem Umfange nach auf die Erstattung des Nennwertes des FP-Tickets. Persönliche Arrangements, die Teilnehmerin einschließlich Reise im Zusammenhang mit der FP-Veranstaltung über die in dem Ticket enthaltenen Leistungen hinausgehend trifft, erfolgen auf eigene Kosten und eigene Gefahr. Die Veranstalterin haftet in diesen Fällen nicht über die Erstattung des Kaufpreises des FP-Tickets hinaus, insbesondere nicht für getätigte Aufwendungen. Für diese Haftungsbeschränkung gelten die Einschränkungen gemäß der Ziffer 13 entsprechend. Eine wesentliche Änderung liegt vor, wenn eine Änderung eintritt, die die FP-Veranstaltung zu einem wesentlich anderen Event macht, als die Teilnehmerin vernünftiger Weise erwarten darf. Eine Änderung eines oder mehrerer Programmpunkte im Line-Up einer Veranstaltung dieser Art stellt keine wesentliche Änderung in diesem Sinne dar.
14.3. Wird die Veranstaltung auf Grund eines Umstands abgesagt, abgebrochen oder verschoben, den die Veranstalterin nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt), ist das Recht der Teilnehmerin, von dem Vertrag zurückzutreten oder sonst dessen Rückgängigmachung zu verlangen, vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen ausgeschlossen. Im Falle der Absage oder des Abbruchs hat die Veranstalterin nach eigenem Ermessen das Recht, die Veranstaltung nachzuholen. Wird die Veranstaltung verschoben oder – im Falle der Absage oder des Abbruchs – nachgeholt, behalten die FP-Tickets für die FP-Veranstaltung ihre Gültigkeit. Die Teilnehmerin Ticketinhaberin kann jedoch die Erstattung des Kaufpreises des FP-Tickets nach Maßgabe dieser AGB verlangen, wenn sie an der verschobenen bzw. nachgeholten Veranstaltung aus sachlichen Gründen nicht teilnehmen kann. Höhere Gewalt liegt insbesondere dann vor, wenn es sich um ein Ereignis handelt, das außerhalb des Einflussbereiches des Veranstalters liegt. Beispielsweise liegt höhere Gewalt vor bei Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnlichen Ereignissen, Terrorakten, politischen Unruhen und/oder Verwendung von chemischen, biologischen, biochemischen Substanzen und/oder Kernenergie. Höhere Gewalt liegt auch vor im Falle von Pandemien, Epidemien, Seuchen oder ähnlichen Krankheitsgefahren und/oder im Falle von Naturkatastrophen (Unwetter, Wirbelstürme, Erdbeben oder Überschwemmungen etc.) oder hierauf beruhenden Folgewirkungen. Ferner liegt höhere Gewalt insbesondere vor, wenn es zu nicht von der Veranstalterin zu vertretenden staatlichen, behördlichen oder sonst öffentlich-rechtlichen Eingriffen und Maßnahmen wie Anordnungen, Allgemeinverfügungen etc. kommt, die der Durchführung der Veranstaltung entgegenstehen. Von höherer Gewalt ist sowohl dann auszugehen, wenn ein entsprechendes Ereignis eingetreten ist, als auch wenn ein solches Ereignis nach vernünftiger Einschätzung in Bezug auf den Veranstaltungszeitpunkt mit hinreichender Wahrscheinlichkeit bevorsteht. Die Beurteilung, ob ein entsprechendes Ereignis eingetreten ist bzw. bevorsteht, trifft die Veranstalterin nach billigem Ermessen, insbesondere unter Berücksichtigung der Interessen der Kundschaft.
14.4. Wird die Veranstaltung durch die Veranstalterin endgültig abgesagt (die Veranstaltung also final nicht nachgeholt oder verschoben), gleich ob diese endgültige Absage sofort oder später – insbesondere nach Prüfung der Veranstalterin, ob die Veranstaltung nachgeholt und/oder verschoben werden kann – erfolgt, und hat die Veranstalterin die Absage, den Abbruch bzw. den Umstand einer Verschiebung nach den Regelungen der der AGB nicht zu vertreten, kann die Teilnehmerin die Erstattung des Nennwerts der Eintrittskarte nach Maßgabe der AGB verlangen. Der Anspruch der Teilnehmerin auf (im Falle des Abbruchs nach Beginn: anteilige) Erstattung des Ticketpreises erlischt nach Ablauf von sechs Monaten. Der Lauf der Frist beginnt mit der Kenntnis der Teilnehmerin von der endgültigen Absage und der Fälligkeit des Anspruches. Etwaige Versandkosten sowie Service- und Vorverkaufsgebühren werden, da es sich um den Ausgleich für erbrachte Leistungen und Aufwendungen handelt, nicht rückerstattet.
14.5. Etwaige weitergehende gesetzliche Rechte der Veranstalterin bleiben in jedem Falle unberührt und gelten fort.
15. Bestehen von Infektionsrisiken
Die Veranstalterin weist darauf hin, dass auch bei vollständiger Umsetzung eines angemessenen Schutz- und Hygienekonzepts sowie der Einhaltung aller gebotenen Hygienemaßnahmen eine Infektion mit dem Coronavirus(SARS-CoV-2) oder anderen Krankheitserregern nicht vollständig ausgeschlossen werden kann.
16. Sicherheits- und Gesundheitskontrollen bei Einlass in Bezug auf die COVID-19-Pandemie und ähnlich ansteckende Krankheiten / Ausschluss von der Veranstaltung
16.1. Die Veranstalterin behält sich vor, im Hinblick auf die COVID-19-Pandemie und ähnlich ansteckende Krankheiten im angemessen Umfang die Übermittlung bzw. Angabe personenbezogener Daten zur Infektionsprävention sowie zur Kontaktverfolgung, den Nachweis über die Durchführung angemessener Infektionsschutzmaßnahmen (Testungen und/oderImmunisierungsnachweise) sowie die Mitwirkung an angemessen Gesundheitskontrollen (z.B. Temperaturmessungen) zu verlangen.
16.2. Die Veranstalterin ist berechtigt, den Zutritt zu der Veranstaltung zu verweigern sowie die Teilnehmerin vom weiteren Verbleib auf dem Veranstaltungsgelände auszuschließen, wenn die Teilnehmerin:
16.3. Macht die Veranstalterin von ihrem Ausschlussrecht Gebrauch, so verliert das FP-Ticket seine Wirksamkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen.
17. Präventionsmaßnahmen und Anordnungen während der Veranstaltung
17.1.Die Veranstalterin kann weitere angemessene Präventionsmaßnahmen anordnen, Mitwirkungshandlungen verlangen und Verhaltensregeln vorschreiben, insbesondere um gesundheitsbezogenen Erfordernissen zu entsprechen. Beispielsweise kann die Veranstalterin anordnen:
17.2. Die Teilnehmerinnen haben den Anordnungen der Veranstalterin sowie den diesbezüglichen Anweisungen des Ordnungsdienstes Folge zu leisten. Die Veranstalterin kann den Besuch der Veranstaltung oder den Verbleib auf dem Veranstaltungsgelände davon abhängig machen, dass ihre Anordnungen und Anweisungen befolgt werden. Macht die Veranstalterin von ihrem Ausschlussrecht Gebrauch, so verliert die Eintrittskarte ihre Wirksamkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen.
18. Absage / Verlegung /Reduzierung der Teilnehmerzahl aufgrund der Covid-19-Pandemie einschließlich Mutationen oder ähnlich ansteckender Krankheiten
18.1. Wird die Veranstaltung aufgrund der Covid-19-Pandemie einschließlich Mutationen oder ähnlich ansteckender Krankheiten abgesagt, ohne dass die Absage von der Veranstalterin zu vertreten ist, wird die Veranstalterin die Veranstaltung, soweit und sobald möglich und zumutbar, nachholen. In diesem Falle behalten die Tickets ihre Gültigkeit. Es gelten im Übrigen die Bestimmungen der Ziffer 16.
18.2. Muss nach dem Beginn des Vorverkaufs der FP-Tickets die maximale Besucherzahl im Hinblick auf die COVID-19-Pandemie oder eine ähnlich ansteckende Krankheit beschränkt werden und übersteigt die verkaufte Anzahl an FP-Tickets die dann zulässige Besucherzahl, ist die Veranstalterin berechtigt, FP-Tickets im erforderlichen Umfang zu stornieren. Gleiches gilt für Tickets, die zu dem Besuch besonderer Bereiche (z.B.Backstage-Bereich) berechtigen.
18.3. Die Veranstalterin wird mittels eines angemessenen, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens bestimmten, welche FP-Tickets storniert oder umgewandelt werden und wie eine ggf. vorzunehmende Neuverteilung von FP-Tickets erfolgt.
18.4. Für stornierte FP-Tickets erhält dieTeilnehmerin den für das FP-Ticket an die Veranstalterin geleisteten Kaufpreiserstattet oder, nach Wahl der Veranstalterin, einen entsprechenden Wertgutschein, wenn die Veranstalterin aufgrund Gesetzes für diesen Fall zu einer Ausgabe von Gutscheinen berechtigt ist. Weitergehende Ansprüche auf Entschädigung oder Aufwendungsersatz (z.B. in Bezug auf Stornokosten für Anreise oder Hotelbuchungen) bestehen nicht. Es gelten im Übrigen die Haftungsausschlüsse und -begrenzungen dieser AGB (s. Ziffer 13).
19. Datenschutz und Datenverarbeitung
Die Höme - Für Festivals GmbH bearbeitet personenbezogene Daten unter Einhaltung der auf den Vertrag anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Die Höme -Für Festivals GmbH ist berechtigt, diese Daten an von ihr mit der Abwicklung des Kaufvertrages beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies notwendig ist, damit die geschlossenen Verträge erfüllt werden können. Sämtliche Personenbezogene Daten der Teilnehmer speichert Höme gemäß den Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung zur Veranstaltungsabwicklung (Art. 6 Abs. 1Buchst. b) DSGVO) und für Dokumentationszwecke (Art. 6 Abs. 1 Buchst. f) DSGVO) für einen Zeitraum von fünf Jahren. Weitere Informationen zur Verarbeitung der Daten der Teilnehmer sind unter
hoemepage.com/datenschutz/
20. Schlussbestimmungen
20.1. Für Verträge nach diesen AGB gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deutschen Kollisionsrechts sowie des UN-Kaufrechts. Unabhängig von der vorstehenden Regelung zur Rechtswahl können sich Verbraucherinnen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, jedoch stets auf den Schutz der Bestimmungen berufen, von denen nach dem Recht des Staates, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf; dies gilt nicht, soweit ein Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen geschlossen wird, nach dem die den Verbraucherinnen geschuldeten Dienstleistungen ausschließlich im Inland erbracht werden müssen.
20.2. Die Europäische Kommission stellt ab dem 15. Februar 2016 hier eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit. Die E-Mail-Adresse der Höme - Für Festivals GmbH lautet: info@hoemepage.com. Sofern FP-Tickets nicht über das Internet erworben wurden, weist die Höme - FürFestivals GmbH darauf hin, dass sie an einem außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren in Auseinandersetzungen mit Kundeninnen, die Verbraucherinnen sind, nicht teilnimmt.
20.3. Sofern es sich beim der Teilnehmerin um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand Berlin für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen der Teilnehmerin und Höme.
20.4. Jeder Vertrag nach diesen AGB bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.